Abwasserzweckverband
Röderaue

Informationen für die Ortsteile der Altgemeinde Zabeltitz

1. Jahresablesung Brunnen-, Garten-, Poolzähler sowie Zähler für Regenwasserzisternen und Viehhaltung

Alle oben näher bezeichneten privaten Messeinrichtungen müssen zum Jahresende wieder abgelesen werden. Im gesamten Gebiet der Altgemeinde Zabeltitz hat der TWZV „Pfeifholz“  Ablesekarten verschickt, auf denen auch die vorhandenen Zweitzähler angegeben werden konnten.

ACHTUNG:        Sie haben keine Ablesekarte erhalten?

Dann wurde bei Ihnen eine Trinkwasseruhr mit Funkablesung installiert. In diesem Fall sind die Zweitzähler zwingend eigenständig an den AZV Röderaue zu melden.

Eine Meldung direkt an den AZV erledigen Sie möglichst bis zum 12.01.2024
auf folgendem Weg:

- telefonisch unter: 035263/65615 und 65616
- per e-Mail (azv@roederaue.de)
- unter Abruf des Formulars auf www.azv-roederaue.de

Der späteste Termin für die Rückmeldung ist der 20.01.2024. Danach eingehende Anträge werden laut § 43 Absatz 4 Abwassersatzung nicht mehr berücksichtigt.

Gemäß § 34 der Mess- und Eichverordnung (MessEV) beträgt die Eichfrist für Kaltwasserzähler sechs Jahre. Bitte prüfen Sie anhand des am Zähler angebrachten Eichsiegels, ob Ihr Zähler gewechselt werden muss. ( Ablauf der Eichfrist 2022→ Wechsel bis 31.03.2023). Der Wechsel ist dem AZV zeitnah anzuzeigen.
Absetzmengen von Zwischenzählern mit abgelaufener Eichung werden nicht mehr berücksichtigt!

2. Schließzeit zum Jahreswechsel

Die Geschäftsstelle des AZV Röderaue bleibt in der Zeit vom 23.12.2023 bis 01.01.2024 geschlossen. Bei dringenden technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 0172/7358534.

3. Wartung vorhandener Rückstauklappen

Wir möchten aus gegebenem Anlass daran erinnern, dass jeder Grundstückseigentümer bei Vorhandensein einer Rückstauklappe zur Sicherung der Grundstücksentwässerungsanlagen gegen Rückstau aus den öffentlichen Abwasseranlagen selbst für die Wartung dieser Sicherungseinrichtung zuständig ist. Ein Rückstau aus den öffentlichen Anlagen kann z.B. durch eine Verstopfung der Abwasserleitung, Pumpenausfall durch Havarien oder länger andauerndem Stromausfall auftreten. Die regelmäßige Prüfung der Anlage auf Funktionstüchtigkeit ist ein wichtiger Baustein zum Schutz des eigenen Grundstückes.

Wir wünschen unseren Kunden besinnliche Weihnachtsfeiertage und für das kommende Jahr alles Gute.

Ihr Abwasserzweckverband Röderaue