Einführung der Erhebung von Niederschlagswassergebühren
Ab 01.01.2023 werden erstmalig Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung erhoben. Der Gebührensatz beträgt 0,59 €/m² versiegelter Grundstücksfläche. Die Gebührenerhebung wird in Form von 4 Vorauszahlungen mit Fälligkeit zum 15.03.2023, 15.06.2023, 15.09.2023 und 15.12.2023 durchgeführt. Im Vorfeld wurden die in Frage kommenden Grundstücksbesitzer angeschrieben.
Die zurückgegebenen Erfassungsbögen über die entsprechenden befestigten Flächen bilden die Grundlage für die Berechnung der Gebühr.
Dabei finden unterjährige Veränderungen, wie z.B. Ausbindungen entsprechend Berücksichtigung. Die Bekanntmachung der dazugehörigen Satzungsänderung zur Abwassersatzung erfolgt im elektronischen Amtsblatt des AZV Röderaue.